AyutthayaDie Gesellschaftsform AyutthayasUnter der Herrschaft Ramathibodi I. war eine Gesellschaftform entstanden, die sich wesentlich von der Sukhothais unterschied. Das gesamte Land im Königreich wurde nun als Besitz des Herrschers betrachtet, das Gleichheitsprinzip wurde durch die Einführung der Sklaverei aufgehoben und die Rechte des Einzelnen der Autorität des Herrschers und seiner Stellvertreter untergeordnet. Die Verwaltung des Staates war in vier Einzelbereiche, den Haushalt des Palastes, Innenpolitik, Finanzen und Landwirtschaft, aufgeteilt worden. An der Spitze der Gesellschaft stand der König. Nach ihm kamen alle Abkömmlinge des Königshauses und unter diesen standen wiederum der Adel und die gehobene Bürokratie. Den Abschluss bildeten die Gemeinen, zuerst die Freigeborenen und danach die Sklaven. Eine Ausnahme bildeten die buddhistischen Mönchsorden, in die jeder Thai aufgenommen werden konnte. |
Unter der Herrschaft Ramesuan I. wurde nun die hierarchische Gliederung und
die Aufgabenverteilung innerhalb der Gesellschaft genauer geregelt. So hatten sich die Untertanen des Königreichs jedes Jahr zur Ableistung eines bis zu sechsmonatigen Frondienstes einzufinden. Sie wurden dann entsprechend der gerade anfallenden Anforderungen zum Kriegsdienst abbestellt oder bei den grossen Bauvorhaben des Reiches eingesetzt. Ein besonderer Vorteil dieser Massnahme ergab sich aus der Bereithaltung eines stehenden Heeres, mit dem vor allem in Friedenszeiten unverzüglich auf jeden Aufstand in einem der Gebiete oder einen überraschenden Angriff reagiert werden konnte. Die einzigen Bewohner des Königreichs, die von dieser Regelung ausgenommen wurden, waren die Chinesen, die zu jener Zeit den Handel kontrollierten. |